konkrete Abschiebungsbeobachtung
Die konkrete Abschiebungsbeobachtung beginnt mit dem Eintreffen der Betroffenen auf dem Flughafen und endet mit dem Abflug ins Zielland.
Beobachtet werden sowohl Sammelabschiebungen, als auch Einzelabschiebungen oder Überstellungen gemäß Dublin-III-Verordnung. Die Abschiebungsbeobachtung kann auf mögliche Mängel oder Missstände bereits während des Prozesses aufmerksam machen. Dabei stehen die Einhaltung von Grund- und Menschenrechten und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Vordergrund. Eingriffsrechte in laufende Maßnahmen hat die Abschiebungsbeobachtung nicht. Die Beobachtungen werden in einem Bericht festgehalten und im Forum zur Diskussion gestellt. Die Abschiebungsbeobachtung arbeitet dem Forum zu. Das Personal ist beim Träger der Abschiebungsbeobachtung, dem Diakonischen Werk Innere Mission Leipzig e.V., angestellt.