SBV - Schwerbehindertenvertretung
Seit Juni 2023 gibt es in der Diakonie Leipzig eine neue Schwerbehindertenvertretung (SBV), die von den damals ca. 80 wahlberechtigten Mitarbeitenden gewählt wurde. Vertrauensperson ist Aileen Leuenberg und Stellvertretung Annika Mecklenbrauck. Für Fragen und Anregungen stehen sie allen Mitarbeitenden im Diakonischen Werk Leipzig mit Rat und Tat zur Seite!
Was ist eine Schwerbehindertenvertretung (SBV)?
Die SBV ist die gewählte Interessenvertretung der Mitarbeitenden mit (Schwer-) Behinderung und ihnen Gleichgestellte bei der Diakonie Leipzig.
Warum gibt es eine SBV?
Eine SBV muss in allen Betrieben gewählt werden, in denen mindestens fünf Mitarbeitende mit (Schwer-)Behinderung oder ihnen Gleichgestellte länger als sechs Monate beschäftigt werden. So schreibt es das Neunte Buch Sozialgesetzbuch vor (SGB IX). Das SGB IX beinhaltet die Vorschriften zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Welche Aufgaben hat die SBV?
Die SBV engagiert sich für gesundheits- und altersgerechtes Arbeiten, für die Eingliederung von Menschen mit Schwerbehinderung in die einzelnen Dienststellen sowie für Prävention von Behinderungen.
Zu ihren Kernaufgaben zählen:
Feststellung der Schwerbehinderung/Gleichstellung
Unterstützung der Mitarbeitenden bei Anträgen auf Feststellung einer (Schwer)-Behinderung (Versorgungsamt) oder auf Gleichstellung (Agentur für Arbeit).
Begleitung bei/nach Arbeitsunfähigkeit
- Unterstützung bei der Beantragung von präventiven Maßnahmen zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit – bei den zuständigen Stellen wie z.B. Dienstgeber:in, Rehabilitationsträger:in oder Inklusionsamt.
- Auf Wunsch Teilnahme an Gesprächen im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) oder sonstigen Personalgesprächen.
Kontrolle der:s Dienstgeber:in
Die SBV überwacht die Einhaltung der zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen und Dienstvereinbarungen, insbesondere aber auch die der Dienstgeberin nach SGB IX obliegenden Verpflichtungen.
Feedback
Die SBV nimmt Anregungen und Beschwerden von Mitarbeitenden mit (Schwer-)Behinderten/Gleichgestellten (und von Behinderung Bedrohten) entgegen. Falls sie berechtigt erscheinen, verhandelt sie diese mit der Dienstgeberin und informiert die Beteiligten über Status und Ergebnis der Gespräche.
Welche Rechte hat die SBV?
- Beteiligung bei Einstellungs- oder Vorstellungsgesprächen, wenn sie Mitarbeitende mit (Schwer-)Behinderung oder Gleichgestellte betreffen.
- Unterrichtungsrecht bedeutet, dass die Dienstgeberin verpflichtet ist, die SBV in allen Angelegenheiten, die eine*n Einzelne*n oder die Menschen mit Schwerbehinderung als Personengruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören.
- Einsicht in die Personalakte: Hinzuziehung der SBV bedeutet, dass Mitarbeitende mit (Schwer-)Behinderung/Gleichgestellte das Recht haben, bei Einsicht in die über sie geführten Personalakten oder sie betreffende Daten der Dienstnehmerin, die SBV hinzuzuziehen.
- Teilnahmerecht bedeutet u.a., dass die SBV z.B. an allen Sitzungen der Mitarbeitendenvertretung (MAV) oder ihrer Ausschüsse teilnehmen kann und hierbei auch ein Rederecht hat. Zudem darf die SBV beim ASA teilnehmen (ArbeitsSicherheitsAuschuss)
- Versammlungsrecht bedeutet, dass die SBV mindestens einmal im Kalenderjahr eine Versammlung mit Mitarbeitenden mit (Schwer-)Behinderung/Gleichgestellte der Diakonie Leipzig durchführen kann.
- Informationsrecht bedeutet, dass die Dienstgeberin der SBV gegenüber z.B. Auskunft über die Beschäftigten mit (Schwer-)Behinderung/Gleichstellung erteilen muss (Statistik: z.B. Anzahl im Werk, Name, Dienstort, GdB).
Kontakt
Ihr habt Fragen oder Anregungen? Meldet euch unter:
E-Mail: Vertrauensperson-sbv(at)diakonie-leipzig.de
Post:
Schwerbehindertenvertretung
Puschstraße 9
04103 Leipzig
Telefon mittwochs 10:00 bis 12:00 Uhr:
- Aileen Leuenberg: 0157 805 495 63
- Annika Mecklenbrauck: 0157 80 549 514