Hinweisgebersystem

kopf_723.png

Mit unserem Hinweisgebersystem geben wir Ihnen die Möglichkeit, Hinweise auf mögliche Gesetzesverstöße auf einem direkten Wege uns mitzuteilen.

Das Meldesystem darf nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist nicht gestattet.

Bei Hinweisen auf mögliche Gesetzesverstöße haben Sie verschiedene Möglichkeiten, uns Ihren Hinweis – auf Wunsch auch anonym – zu übermitteln.

Ihre Meldung wird von uns streng vertraulich behandelt.


Welche Hinweise können Sie über das Hinweisgebersystem melden?

Über das Hinweisgebersystem können alle Anliegen gemeldet werden, die folgende Vorschriften betreffen:

  • das Hinweisgeberschutzgesetz (beispielsweise Korruption, Steuerhinterziehung, Diebstahl, Betrug, Mobbing oder Diskriminierung)
  • das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (beispielsweise Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung, Arbeits- und Gesundheitsschutz, umweltrechtliche Verstöße)


Wie melden Sie Ihren Hinweis an uns?

Für die Meldung Ihrer Hinweise stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Online Meldesystem

Sie können Ihren Hinweis jederzeit über unser Onlinesystem anonym oder personalisiert abgeben.

Für Ihre Meldung können Sie die Sprache auswählen, in der Sie sich am besten ausdrücken können. Sollte die von Ihnen gewünschte Sprache nicht vorhanden sein, wählen Sie bitte die deutsche oder englische Sprache und füllen Sie das Formular aus.

meldung_752.png

Nachdem Sie Ihre Meldung abgegeben haben, erhalten Sie individuelle Zugangsdaten für einen Postkasten zu Ihrer Meldung. Diese Zugangsdaten benötigen Sie, um den Status des gemeldeten Anliegens über das Online Meldesystem zu prüfen und zu verwalten oder gegebenenfalls weitere Informationen hinzufügen. Sollten sich während der Prüfung Ihrer Meldung Fragen ergeben, werden wir uns mit Ihnen über das Online-Meldesystem in Verbindung setzen. Bitte notieren Sie sich Ihre Zugangsdaten für Ihr Postfach, damit Sie mit uns zu dem von Ihnen gemeldeten Hinweis in Kontakt bleiben können.

E-Mail

Sie können uns eine E-Mail-Nachricht mit Ihrem Hinweis senden. Dafür benutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse:

hinweise(at)meldestelle-diakonie-leipzig.de

Telefon

Telefonisch erreichen Sie uns in üblichen Bürozeiten unter:

+49 176 3088 7060

Persönlich

Möchten Sie Ihren Hinweis persönlich mitteilen, so bitten wir Sie um Vereinbarung eines Termins per E-Mail hinweise(at)meldestelle-diakonie-leipzig.de

oder telefonisch unter +49 176 3088 7060


Was passiert nachdem Sie Ihren Hinweis gemeldet haben?

Jeder Hinweis wird sorgfältig und unter Einhaltung der Vertraulichkeit und des Schutzes des Hinweisgebers geprüft. Sollten Anhaltspunkte für einen Regelverstoß vorliegen, so wird eine weiterführende Untersuchung erfolgen.

Sollte die Untersuchung ergeben, dass tatsächlich ein Regelverstoß stattgefunden hat, so werden wir geeignete Maßnahmen zur Sanktionierung ergreifen.

Spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Meldung erhalten Sie von uns eine Rückmeldung, welche Folgemaßnahmen im Blick auf den von Ihnen gemeldeten Hinweis ergriffen werden oder ob das Verfahren eingestellt wird.

Die Meldungen werden im digitalen Meldesystem dokumentiert und entsprechend der gesetzlichen Löschfristen gelöscht.