MAV - Mitarbeitervertretung
Mitarbeitervertretung
des Diakonischen Werkes
Innere Mission Leipzig e.V.
Puschstraße 9 (auf der Alten Messe)
D-04103 Leipzig
T 0049 341 420 60 61
F 0049 341 420 60 49
mav(at)diakonie-leipzig.de
Kontakt: Mitglieder der MAV
Mitarbeitervertretungen nehmen in kirchlichen Einrichtungen die Aufgaben von Betriebsräten wahr, da das Betriebsverfassungsgesetz auf Religionsgemeinschaften sowie ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen keine Anwendung findet.
Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist die gewählte Arbeitnehmervertretung der Beschäftigten im Diakonischen Werk Innere Mission Leipzig e.V. Auf Grundlage des Mitarbeitervertretungsgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG.EKD) bilden sich in Einrichtungen, der Kirche und ihrer Diakonie, Mitarbeitervertretungen.
Die ca. 1500 Mitarbeitenden des Diakonischen Werk Innere Mission Leipzig e.V. wählten im Jahr 2022 dreizehn ehrenamtliche Mitarbeitervertreter*innen für die Dauer bis zum 30.04.2026.
Kontakt zu den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung
Aufgaben der Mitarbeitervertretung
Zu den Aufgaben der Mitarbeitervertretung gehören u.a.:
- die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiter/innen zu fördern und für eine gute Zusammenarbeit einzutreten,
- sich der persönlichen Sorgen und Nöte des/der Mitarbeiters/in anzunehmen und sofern er/sie dies wünscht, seine/ihre Anliegen bei der Dienststellenleitung vorzutragen,
- dafür einzutreten, dass die arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen und Vereinbarungen eingehalten werden,
- sich für die Gleichstellung und die Gemeinschaft von Frauen und Männern in der Dienststelle einzutreten,
- mitzubestimmen in organisatorischen, sozialen und personellen Angelegenheiten, wie z. B. über die Festlegung von Dauer, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit,
- mitzubestimmen über die Aufstellung von Grundsätzen für den Urlaubsplan;
- über die Auswahl der Teilnehmer/innen an Fortbildungsveranstaltungen
- mitzubestimmen bei Einstellungen, Eingruppierung, Kündigung nach der Probezeit
- mitzuberaten z. B. bei wesentlichen Änderungen in der Organisation in der Dienststelle, Aufstellen von Grundsätzen für die Bemessung des Personal- bedarfs, u.ä.