GVP Eingliederungshilfe | Selbstbestimmt bis an das Lebensende

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Selbstbestimmung fördern

Mit Hilfe des Beratungsangebotes der gesundheitlichen Versorgungsplanung wird das Selbstbestimmungsrecht in der letzten Lebensphase gestärkt.

Es werden individuelle Wünsche und Vorstellungen besprochen. Ein wichtiges Ziel der Gespräche ist die Beschäftigung mit dem eigenen Lebensende. Eine schriftliche Willensäußerung kann dabei ein Ergebnis sein. Es kann aber auch ein wichtiger Schritt sein, über dieses Thema zu sprechen, ohne dass dabei etwas schriftlich festgelegt wird.


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Was genau bei einer GVP-Beratung geschieht und wie mit den vorhandenen Materialien gearbeitet wird, dazu fragt Michael aus der Wohnstätte Heinz Wagner die beiden Beraterinnen.


Wir GVP Beraterinnen sind für Sie da,

wir klären vorsorglich Ihre persönlichen Angelegenheiten und Wünsche.

In Ihrem persönlichen Umfeld nehmen wir uns Zeit und sprechen mit Ihnen über Hoffnungen, Befürchtungen und Möglichkeiten im Hinblick auf die Planung der letzten Lebensphase.

Im Mittelpunkt stehen Sie als Mensch mit Ihrer Biografie, Ihren Werten, Wünschen, Vorstellungen und Bedürfnissen. Medizinische-, pflegerische- und psychosoziale Aspekte werden besprochen.

Gerne können Sie von einer Vertrauensperson begleitet werden.

Mit unserer Hilfe formulieren Sie Ihren Willen für die letzte Lebensphase. Sie bestimmen, was Sie am Lebensende möchten und was Sie ablehnen. Dies schafft Sicherheit für Sie selbst und Klarheit für Angehörige und nahestehende Personen.


Vorsorge planen

Inhalte der Beratung sind:

  • Auseinandersetzung mit dem eigenen Leben und Sterben
  • Wünsche in Bezug auf Versorgung, Pflege und Betreuung, gesundheitliche Krisen und Notfallsituationen
  • Persönliche Verfügungen und Notfalldokumente.

Bei Menschen, die sich nicht selbst (verbal) äußern können, ermitteln wir gemeinsam mit Angehörigen oder Betreuungspersonen den mutmaßlichen Willen.


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Für wen ist GVP?

Die Gesundheitliche Versorgungs-Planung für die letzte Lebensphase (GVP) ist ein von den gesetzlichen Krankenkassen finanziertes Beratungsangebot nach §132g SGB V.

Leistungsberechtigt sind:

  • Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen und von Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen sowie Bewohner*innen von Außenwohngruppen
  • Beschäftigte der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
  • Privatversicherte Personen, die in den Einrichtungen der Diakonie Leipzig wohnen, können nach Klärung der Finanzierung das Angebot ebenfalls wahrnehmen.

Informationen zum Angebot der GVP Beratung im Bereich der Altenhilfe finden Sie hier >>>.


Kontakt & Ansprechperson

Sie wünschen für sich, ihren Angehörigen oder zu Betreuten ein Beratungsgespräch?


Ihre Ansprechpersonen im Bereich der Eingliederungshilfe

web_9493-2_294.pngSusanne Peifer
T 0162 219 83 42
susanne.peifer(at)diakonie-leipzig.de


img_9526-2_875.pngCornelia Kohl
T 0162 219 72 06
cornelia.kohl(at)diakonie-leipzig.de



Nehmen Sie Kontakt mit uns oder Ihrer Heim- bzw Pflegedienstleitung auf. Diese gibt ihr Interesse weiter.

Dann vereinbaren wir gemeinsam einen Gesprächstermin mit Ihnen. Sollten Sie zur Kontaktaufnahme Hilfe benötigen, wenden Sie sich gern an eine vertraute Person. Wir stehen unter Schweigepflicht und sichern Ihnen volle Vertraulichkeit zu. Alle Daten werden unter Beachtung der Richtlinien des Datenschutzes behandelt.