April 2024 | Leasing-Rad darf mehr kosten
Seit dem 01.09.2021 bietet die Diakonie Leipzig ihren Mitarbeitenden das Leasing von maximal 2 Fahrrädern an. Der Arbeitgeber least das Rad und überlässt es dem MA zur dienstlichen und privaten Nutzung. Die Einzelheiten regelt ein Überlassungsvertrag.
Der Dienstgeber zahlt für das Fahrradleasing einen steuer- und sozialversicherungspflichtigen pauschalen Zuschuss an den Mitarbeitenden in Höhe von 16.00 Euro pro Monat. Werden zwei Fahrräder geleast, wird der Zuschuss nur für ein Rad gezahlt.
Bisher durfte ein Dienstrad mit Zubehör maximal 5000 Euro kosten.
Neu: Ab sofort wird nur die maximale Gesamtsumme begrenzt. Es ist also ab sofort möglich, zwei Räder zu leasen (z.B. eins für 6000 und eins für 4000 Euro) oder aber ein Rad bis zu 10.000 Euro. Wichtig ist: Die Summe der Bruttowerte aller geleasten Fahrräder inklusive Zubehör darf 10 000 Euro nicht überschreiten.
Hintergrund dieser Änderung ist der höhere Bedarf an E-Bikes und Lastenrädern bzw. die gestiegenen Preise für Fahrräder überhaupt. Die Dienstvereinbarung wurde auf Anregung der MAV entsprechend angepasst. Die neue Regelung lässt mehr Flexibilität und individuelle Auswahl des jeweils passenden Fahrzeugs zu.
Eine Mitarbeiterinformation zum Radleasing sowie die aktuelle Dienstvereinbarung mit den genauen Regelungen sind auf Intrexx zu finden.