Kürzung Jahressonderzahlung - Stellungnahme MAV | April 2025
Der Vorstand hat entschieden und bereits bekannt gegeben, dass er in diesem Jahr den 2. Teil der Jahressonderzahlung kürzen wird. In Gesprächen und in einem Brief haben wir uns nachdrücklich dafür eingesetzt, dass auch im Jahr 2025 trotz schwieriger Situation die Jahressonderzahlung komplett ausgezahlt wird.
Die Jahressonderzahlung ist Teil des regulären Entgeltes. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann die 2. Hälfte (Auszahlung im Juni) abhängig vom Betriebsergebnis gekürzt werden. Für so eine Kürzung des Entgeltes gibt es in der AVR eine Öffnungsklausel: die Anlage 14 mit entsprechender Berechnungsgrundlage.
Da immer wieder von der im Jahr 2022 gekündigten Dienstvereinbarung die Rede ist – hier von unserer Seite eine Erklärung dazu:
In einer früheren Dienstvereinbarung hatten wir geregelt, dass sich die unterschiedlichen wirtschaftlichen Ergebnisse der einzelnen Arbeitsbereiche auch in der Jahressonderzahlung widerspiegeln. Das bedeutet, Bereiche, die ein starkes Minus eingefahren haben, wurden teilweise oder auch vollständig gekürzt, in anderen Bereichen wurde die Jahressonderzahlung dagegen voll ausgezahlt. Würde diese Dienstvereinbarung jetzt noch gelten, müsste die JSZ in den defizitären Bereichen (FBA, Wohnen FBTI) drastisch gekürzt werden. Andere Bereiche mit positivem Endergebnis würden die Jahressonderzahlung komplett ausgezahlt bekommen.
Diese Regelung wurde in der Vergangenheit von vielen Mitarbeitenden als ungerecht empfunden – eben deshalb, weil alle Mitarbeitenden in allen Bereichen unseres Werkes mit hohem Engagement ihren Dienst tun und für das wirtschaftliche Ergebnis in ihrem speziellen Bereich nicht oder kaum verantwortlich sind.
Wir haben als MAV im Jahr 2022 die Dienstvereinbarung zu den Betrachtungseinheiten gekündigt – es gilt jetzt also wieder das, was die AVR grundsätzlich vorsieht. Der zu kürzende Betrag wird auf alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichmäßig umgelegt. Auf diese Weise erhalten alle den gleichen prozentualen Anteil an der Jahressonderzahlung und nicht die einen weniger und die anderen mehr.
Wir als MAV setzen uns mit Nachdruck für die vollständige Auszahlung der Jahressonderzahlung ein. Die Entscheidung über die Kürzung liegt allerdings beim Vorstand. Sollte dennoch gekürzt werden, finden wir es gut, solidarisch und gerecht, wenn dies über alle Bereiche gleichmäßig geschieht.
Ihre / eure MAV